Allgemeine Verkaufsbedingungen:
§ 1 Geltung
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Wigger GmbH mit deren Kunden (im Weiteren Käufer). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Käufer, auch wenn sie nicht in jedem Einzelfall noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Zustimmung ist in jedem Fall erforderlich, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB.
(4) Die Schriftform dieser Bedingungen ist bei elektronischer Übermittlung auch dann gewahrt, wenn das Schriftstück nicht unterzeichnet ist.
§ 2 Angebot, Annahme
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Die Angebote sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Käufer zu verstehen.
(2) Sofern die Bestellung des Käufers ein Angebot im Sinne des § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
(3) Bei einem mündlich zustande gekommenen Vertag trifft den Käufer die Beweislast, dass die in Rechnung gestellten Mengen, Preise und Qualitäten von seiner Bestellung abweichen.
§ 3 Preise, Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich „frei Haus“ zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten für die Entsorgung der Transport- und Verkaufsverpackungen hat der Käufer zu tragen. Die von uns zur Verfügung gestellten Ladehilfsmittel verbleiben in unserem Eigentum und sind nach Lieferung unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand an uns zurück zu geben. Für nicht unverzüglich retournierte Ladehilfsmittel erfolgt die Berechnung an den Käufer.
(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden behalten wir uns vor.
§ 4 Lieferung, Annahme- Lieferverzug
(1) Die von uns in Aussicht gestellte Liefertermine , die nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden, gelten stets nur annähernd und sind unverbindlich. Wir tätigen keine Fixgeschäfte. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
(2) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, ohne Nachweis eines Schadens 10 % der vereinbarten Netto-Gegenleistung als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
§ 5 Gefahrübergang, Versendung
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, erfolgen die Lieferungen auf unsere Kosten an den Käufer (Versendungskauf; Lieferung frei Haus). Wir sind berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Während des Transportes entstehende übliche Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Käufers.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person an den Käufer über.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
(2) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Streichung des Kreditlimits einer Warenkreditversicherung, negative Bonitätsauskunft), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 7 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Firmensitz